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verkehranwalt.comRA Christian Kopitzsch

Versicherung zahlt nicht

Die Versicherung zahlt nicht, zu wenig oder zu spät

Kürzungen gehören bei vielen Versicherern zum Ablauf. Ein großer Teil davon lässt sich mit Begründung und Frist zurückholen. Entscheidend ist, nicht vorschnell zu unterschreiben oder aufzugeben.

Prüfzeit der Versicherung
Gerichte nennen meist 4 bis 6 Wochen
Danach
Verzug, Zinsen, Klage möglich
Werkstattrisiko
liegt beim Schädiger (BGH 2024)

Typische Kürzungen

  • Stundensätze werden auf eine angeblich günstigere Referenzwerkstatt gesenkt.
  • Ersatzteilaufschläge und Verbringungskosten werden gestrichen.
  • Ein Prüfbericht eines Dienstleisters soll Ihr Gutachten ersetzen.
  • Gutachterkosten werden als zu hoch bezeichnet.
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall werden zeitlich oder im Tarif gekürzt.
  • Ein Restwertangebot aus einer Online-Börse soll den Restwert erhöhen.
  • Die Wertminderung fehlt einfach.

Nicht jede Kürzung ist unberechtigt. Viele sind es aber, gerade seit der Bundesgerichtshof 2024 das Werkstatt- und Sachverständigenrisiko dem Schädiger zugewiesen hat. Ich prüfe jede Position einzeln.

Wie lange die Versicherung prüfen darf

Ein Haftpflichtversicherer darf den Fall prüfen, bevor er zahlt. Gerichte billigen dafür meist einige Wochen zu, häufig werden vier bis sechs Wochen ab vollständiger Anmeldung genannt. Bei einfachem Sachverhalt kann die Frist kürzer sein. Danach setze ich eine Frist, und nach deren Ablauf gerät die Versicherung in Verzug. Ab dann schuldet sie Zinsen und die weiteren Kosten der Durchsetzung.

Anrufe vom Schadenmanagement

Manche Versicherer melden sich direkt und bieten eine schnelle Abwicklung über ihre Partnerwerkstatt, ihren Gutachter oder ihren Mietwagen an. Das kann bequem wirken, ist aber nicht verpflichtend und begrenzt oft Ihre Ansprüche. Sie dürfen höflich ablehnen und auf Ihre Vertretung verweisen. Unterschreiben Sie nichts am Telefon oder per Link.

Ablehnung der Haftung

Bestreitet die Versicherung den Hergang, kommt es auf Beweise an. Ich fordere die Ermittlungsakte an, werte Fotos und Zeugenaussagen aus und lasse bei Bedarf ein unfallanalytisches Gutachten erstellen. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, kann es sinnvoll sein, den Schaden dort parallel geltend zu machen und den Rest bei der Gegenseite einzufordern.

Bleibt die Versicherung bei ihrer Haltung, folgt die gerichtliche Durchsetzung.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Verfasst und geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin. Kanzlei in Berlin-Wilmersdorf.

Über mich

FAQ

Häufige Fragen

Die Versicherung hat einen Teil bezahlt. Ist der Rest verloren?

Nein. Eine Teilzahlung ist keine Endabrechnung. Offene Positionen können Sie weiter fordern und notfalls einklagen, solange sie nicht verjährt sind.

Muss ich auf die Partnerwerkstatt der Versicherung eingehen?

Nein. Sie entscheiden selbst, wo und ob Sie reparieren lassen.

Unfall gehabt? Melden Sie ihn in fünf Minuten.

Formular ausfüllen, Fotos hochladen, fertig. Ich melde mich zeitnah persönlich bei Ihnen.

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