FAQ
Häufige Fragen nach einem Verkehrsunfall
Kurz beantwortet. Ihre konkrete Situation besprechen wir gern persönlich.
FAQ
Die wichtigsten Fragen
Darf ich den Gutachter selbst wählen?
Ja. Als Geschädigte entscheiden Sie, welchen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Sie beauftragen. Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren. Bei voller Haftung der Gegenseite trägt deren Versicherung die Gutachterkosten, bei sehr kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag.
Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
Nein. Sie können auf Grundlage des Gutachtens abrechnen und das Geld frei verwenden. Die Mehrwertsteuer wird dann nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt. Bei Leasing- und finanzierten Fahrzeugen braucht es dafür meist die Zustimmung des Eigentümers.
Was passiert, wenn ich eine Mitschuld habe?
Dann wird der Schaden nach einer Haftungsquote geteilt. Sie erhalten den Anteil, den die Gegenseite zu tragen hat, etwa 70 Prozent. Auch die Anwaltskosten werden in diesem Umfang erstattet. Ob eine Mithaftung überhaupt besteht, ist oft streitig und eine Frage der Beweise.
Wie lange dauert die Regulierung?
Bei klarer Haftung und vollständigen Unterlagen zahlen Versicherer häufig innerhalb einiger Wochen. Gerichte billigen ihnen meist eine Prüfzeit von vier bis sechs Wochen zu. Streit über Haftung oder Höhe, Personenschäden und Klagen dauern entsprechend länger.
Wer zahlt meinen Anwalt?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten zum Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Bei Mithaftung anteilig. Den Rest kann eine Rechtsschutzversicherung übernehmen, eine Voraussetzung für die Beauftragung ist sie nicht.
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Nein. Sie ist hilfreich bei Mithaftung oder einer Klage, aber keine Voraussetzung. Haben Sie eine, stelle ich die Deckungsanfrage für Sie.
Muss ich in die Kanzlei kommen?
Nein. Meldung, Unterlagen, Vollmacht und Korrespondenz laufen online, per Telefon oder WhatsApp. Persönliche Termine und Ortstermine sind in Berlin und Brandenburg möglich.
Die gegnerische Versicherung hat mich angerufen. Was soll ich sagen?
Freundlich bleiben, keine Angaben zum Hergang am Telefon, nichts unterschreiben und auf Ihre anwaltliche Vertretung verweisen. Angebote zu Partnerwerkstatt, Gutachter oder Mietwagen sind nicht verpflichtend.
Was brauche ich für die Unfallmeldung?
Das, was Sie haben: Datum und Ort, Kennzeichen der Gegenseite, Fotos, eventuell den Unfallbericht und Schreiben der Versicherung. Fehlende Unterlagen können Sie jederzeit nachreichen.
Wie schnell muss ich handeln?
Möglichst bald, damit Beweise gesichert sind und das Gutachten vor einer Reparatur entsteht. Rechtlich verjähren Ansprüche in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Unfalljahres.
Übernehmen Sie auch Bußgeld- und Strafverfahren nach einem Unfall?
Ja, über meine Strafrechtsseite cko-strafrecht.de. Die Unfallregulierung auf dieser Seite betrifft Ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz.
Unfall gehabt? Melden Sie ihn in fünf Minuten.
Formular ausfüllen, Fotos hochladen, fertig. Ich melde mich zeitnah persönlich bei Ihnen.