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verkehranwalt.comRA Christian Kopitzsch

Gutachter & Beweissicherung

Gutachter und Beweissicherung: Ihr Gutachten, nicht das der Versicherung

Das Gutachten ist die Grundlage fast jeder Zahlung. Wer es in Auftrag gibt, prägt das Ergebnis. Deshalb sollte es ein unabhängiger Sachverständiger in Ihrem Auftrag erstellen.

Wahl des Gutachters
frei, durch Sie als Geschädigte
Kosten
trägt bei voller Haftung die Gegenseite
Bagatellgrenze
grob 700 bis 1.000 €, darunter Kostenvoranschlag

Sie wählen den Gutachter

Als Geschädigte dürfen Sie einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen keinen Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung schickt oder empfiehlt. Dessen Auftraggeber ist die Versicherung.

Auf Wunsch koordiniere ich die Beauftragung, sodass der Sachverständige direkt in Ihrem Namen tätig wird und das Gutachten zu mir und zu Ihnen kommt.

Wer die Gutachterkosten zahlt

Bei voller Haftung der Gegenseite sind die Kosten Teil Ihres Schadens und werden von deren Versicherung ersetzt, bei Mithaftung entsprechend der Quote. Der Bundesgerichtshof hat im März 2024 entschieden, dass der Schädiger auch das Risiko überhöhter Sachverständigenkosten trägt, solange Sie das als Laie nicht erkennen konnten.

Bei kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Gerichte ziehen die Grenze für einen Bagatellschaden meist bei etwa 700 bis 750 Euro, teils höher. Liegt der Schaden erkennbar darunter, kann die Versicherung die Gutachterkosten verweigern. Im Zweifel klären wir das vorher.

Beweise sichern: die Checkliste

  • Fotos: Übersicht der Unfallstelle aus mehreren Richtungen, Endstellung der Fahrzeuge, alle Schäden aus der Nähe, Kennzeichen, Bremsspuren, Splitter, Verkehrszeichen und Ampeln.
  • Unfallbericht: Der Europäische Unfallbericht hilft, wenn beide Seiten ihn ausfüllen. Schreiben Sie nur Tatsachen hinein, keine Schuldzuweisung.
  • Zeugen: Namen und Telefonnummern sofort notieren. Später sind sie kaum noch zu finden.
  • Polizei: Bei Streit über den Hergang, Verletzten oder Verdacht auf Alkohol immer rufen. Die Ermittlungsakte fordere ich später an.
  • Dashcam: Aufnahmen können im Zivilprozess verwertbar sein. Das hängt vom Einzelfall ab. Sichern Sie die Datei trotzdem.

Ortstermine in Berlin und Brandenburg

Die meisten Fälle lassen sich vollständig online bearbeiten. Wo es sinnvoll ist, komme ich in Berlin und Brandenburg auch persönlich: zur Besichtigung der Unfallstelle, zu einem Termin mit dem Sachverständigen oder zu einem Gespräch, wenn Sie nach einer Verletzung nicht mobil sind.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Verfasst und geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin. Kanzlei in Berlin-Wilmersdorf.

Über mich

FAQ

Häufige Fragen

Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?

Ja. Sie als Geschädigte entscheiden, welchen unabhängigen Sachverständigen Sie beauftragen. Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung ist nicht verpflichtend.

Die Versicherung will ihren eigenen Gutachter schicken. Muss ich das zulassen?

Sie sind nicht verpflichtet, sich auf den Gutachter der Versicherung zu beschränken. Liegt bereits ein unabhängiges Gutachten vor, ist eine zusätzliche Besichtigung meist entbehrlich. Wie Sie reagieren, stimmen wir im Einzelfall ab.

Wie schnell sollte das Gutachten erstellt werden?

So früh wie möglich, idealerweise bevor repariert wird. Nach einer Reparatur lassen sich Schäden kaum noch belegen.

Unfall gehabt? Melden Sie ihn in fünf Minuten.

Formular ausfüllen, Fotos hochladen, fertig. Ich melde mich zeitnah persönlich bei Ihnen.

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