Sie wählen den Gutachter
Als Geschädigte dürfen Sie einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen keinen Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung schickt oder empfiehlt. Dessen Auftraggeber ist die Versicherung.
Auf Wunsch koordiniere ich die Beauftragung, sodass der Sachverständige direkt in Ihrem Namen tätig wird und das Gutachten zu mir und zu Ihnen kommt.
Wer die Gutachterkosten zahlt
Bei voller Haftung der Gegenseite sind die Kosten Teil Ihres Schadens und werden von deren Versicherung ersetzt, bei Mithaftung entsprechend der Quote. Der Bundesgerichtshof hat im März 2024 entschieden, dass der Schädiger auch das Risiko überhöhter Sachverständigenkosten trägt, solange Sie das als Laie nicht erkennen konnten.
Bei kleinen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Gerichte ziehen die Grenze für einen Bagatellschaden meist bei etwa 700 bis 750 Euro, teils höher. Liegt der Schaden erkennbar darunter, kann die Versicherung die Gutachterkosten verweigern. Im Zweifel klären wir das vorher.
Beweise sichern: die Checkliste
- Fotos: Übersicht der Unfallstelle aus mehreren Richtungen, Endstellung der Fahrzeuge, alle Schäden aus der Nähe, Kennzeichen, Bremsspuren, Splitter, Verkehrszeichen und Ampeln.
- Unfallbericht: Der Europäische Unfallbericht hilft, wenn beide Seiten ihn ausfüllen. Schreiben Sie nur Tatsachen hinein, keine Schuldzuweisung.
- Zeugen: Namen und Telefonnummern sofort notieren. Später sind sie kaum noch zu finden.
- Polizei: Bei Streit über den Hergang, Verletzten oder Verdacht auf Alkohol immer rufen. Die Ermittlungsakte fordere ich später an.
- Dashcam: Aufnahmen können im Zivilprozess verwertbar sein. Das hängt vom Einzelfall ab. Sichern Sie die Datei trotzdem.
Ortstermine in Berlin und Brandenburg
Die meisten Fälle lassen sich vollständig online bearbeiten. Wo es sinnvoll ist, komme ich in Berlin und Brandenburg auch persönlich: zur Besichtigung der Unfallstelle, zu einem Termin mit dem Sachverständigen oder zu einem Gespräch, wenn Sie nach einer Verletzung nicht mobil sind.

Verfasst und geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin. Kanzlei in Berlin-Wilmersdorf.
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