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verkehranwalt.comRA Christian Kopitzsch

Kosten & Rechtsschutz

Wer zahlt den Anwalt nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung. Bei Mitschuld wird geteilt. Eine Rechtsschutzversicherung hilft, ist aber keine Bedingung.

Unverschuldeter Unfall: Die Gegenseite zahlt

Wer einen Unfall verursacht, muss den gesamten daraus entstehenden Schaden ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten eines Rechtsanwalts, den Sie für die Regulierung einschalten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet sie zusätzlich zu Ihrem übrigen Schaden. Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Betrag, um den es geht.

Mithaftung: Erstattung nach Quote

Trifft Sie eine Mitschuld, werden die Anwaltskosten nur anteilig erstattet. Maßgeblich ist der Betrag, der Ihnen nach der Quote zusteht. Den verbleibenden Teil tragen Sie selbst oder Ihre Rechtsschutzversicherung, wenn eine besteht.

Bevor Kosten entstehen, die nicht von der Gegenseite getragen werden, sage ich Ihnen, mit welchen Beträgen Sie rechnen müssen.

Rechtsschutzversicherung: hilfreich, aber keine Voraussetzung

Sie brauchen keine Rechtsschutzversicherung, um mich zu beauftragen. Sinnvoll ist sie vor allem bei Mithaftung, bei streitigem Hergang und bei einer Klage, weil sie dann das Kostenrisiko übernimmt.

Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, stelle ich die Deckungsanfrage für Sie. Halten Sie dafür einfach Versicherung und Versicherungsnummer bereit. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt bei Ihnen.

Kosten einer Klage

Bei einem Gerichtsverfahren trägt am Ende die unterlegene Partei die Kosten, bei teilweisem Erfolg werden sie geteilt. Dazu gehören Gerichtskosten, die Anwälte beider Seiten und gegebenenfalls Sachverständige. Ob sich eine Klage lohnt, besprechen wir deshalb vorher offen.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Verfasst und geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin. Kanzlei in Berlin-Wilmersdorf.

Über mich

FAQ

Häufige Fragen

Kostet mich die Unfallregulierung etwas?

Bei einem unverschuldeten Unfall in der Regel nicht, weil die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten erstattet. Bei Mithaftung kann ein Eigenanteil bleiben, den gegebenenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt.

Stellen Sie die Deckungsanfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung?

Ja. Sie nennen mir Versicherung und Versicherungsnummer, den Rest erledige ich.

Unfall gehabt? Melden Sie ihn in fünf Minuten.

Formular ausfüllen, Fotos hochladen, fertig. Ich melde mich zeitnah persönlich bei Ihnen.

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