Unverschuldeter Unfall: Die Gegenseite zahlt
Wer einen Unfall verursacht, muss den gesamten daraus entstehenden Schaden ersetzen. Dazu gehören auch die Kosten eines Rechtsanwalts, den Sie für die Regulierung einschalten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet sie zusätzlich zu Ihrem übrigen Schaden. Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Betrag, um den es geht.
Mithaftung: Erstattung nach Quote
Trifft Sie eine Mitschuld, werden die Anwaltskosten nur anteilig erstattet. Maßgeblich ist der Betrag, der Ihnen nach der Quote zusteht. Den verbleibenden Teil tragen Sie selbst oder Ihre Rechtsschutzversicherung, wenn eine besteht.
Bevor Kosten entstehen, die nicht von der Gegenseite getragen werden, sage ich Ihnen, mit welchen Beträgen Sie rechnen müssen.
Rechtsschutzversicherung: hilfreich, aber keine Voraussetzung
Sie brauchen keine Rechtsschutzversicherung, um mich zu beauftragen. Sinnvoll ist sie vor allem bei Mithaftung, bei streitigem Hergang und bei einer Klage, weil sie dann das Kostenrisiko übernimmt.
Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, stelle ich die Deckungsanfrage für Sie. Halten Sie dafür einfach Versicherung und Versicherungsnummer bereit. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt bei Ihnen.
Kosten einer Klage
Bei einem Gerichtsverfahren trägt am Ende die unterlegene Partei die Kosten, bei teilweisem Erfolg werden sie geteilt. Dazu gehören Gerichtskosten, die Anwälte beider Seiten und gegebenenfalls Sachverständige. Ob sich eine Klage lohnt, besprechen wir deshalb vorher offen.

Verfasst und geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin. Kanzlei in Berlin-Wilmersdorf.
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