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verkehranwalt.comRA Christian Kopitzsch

Leasing & Dienstwagen

Leasing, Finanzierung, Dienstwagen und gewerbliche Fahrzeuge

Gehört das Fahrzeug nicht Ihnen, sind mehrere Beteiligte im Spiel: Leasinggeber, Bank oder Arbeitgeber. Wer welchen Teil des Schadens fordern darf, ist genau geregelt und wird oft falsch gemacht.

Substanzschaden
steht in der Regel dem Eigentümer zu
Mietwagen, Nutzungsausfall
stehen dem Nutzer zu
Abrechnung nach Gutachten
nur mit Zustimmung des Eigentümers

Leasingfahrzeug

Eigentümer ist der Leasinggeber. Ihm stehen Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Wertminderung zu. Der Leasingvertrag verpflichtet Sie meist, den Unfall sofort zu melden und in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen. Eine Abrechnung nach Gutachten ohne Reparatur ist nur mit Zustimmung des Leasinggebers möglich.

Ihnen als Leasingnehmer stehen die Positionen zu, die Ihre Nutzung betreffen: Mietwagen oder Nutzungsausfall, Ihre Unkosten und gegebenenfalls Personenschäden. Ich koordiniere die Abwicklung mit dem Leasinggeber, damit nichts doppelt oder gar nicht gefordert wird.

Kommt es zur Kündigung des Leasingvertrags wegen Totalschadens, sollte die Endabrechnung genau geprüft werden. Zahlungen von Versicherungen müssen dabei in der Regel berücksichtigt werden.

Finanziertes Fahrzeug

Bei einer Finanzierung ist das Fahrzeug oft zur Sicherheit an die Bank übereignet, und die Bank hält den Fahrzeugbrief. Zahlungen für den Fahrzeugschaden erfolgen dann häufig nur mit Zustimmung der Bank oder an sie. Das kläre ich vorab, damit die Regulierung nicht ins Stocken gerät.

Dienstwagen

Beim Dienstwagen ist meist der Arbeitgeber Eigentümer oder Leasingnehmer. Er macht den Fahrzeugschaden geltend. Ob Ihnen persönlich ein Ausgleich zusteht, wenn Sie den Wagen auch privat nutzen dürfen, hängt von der Überlassungsvereinbarung ab. Personenschäden gehören immer Ihnen.

Gewerbliche Fahrzeuge und Flotten

Für Unternehmen gilt: Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bekommt den Schaden netto ersetzt. Statt einer pauschalen Nutzungsausfallentschädigung wird bei gewerblich genutzten Fahrzeugen in der Regel der konkrete Ausfall berechnet, also entgangener Gewinn oder die Kosten eines vorgehaltenen Reservefahrzeugs.

Für Betriebe mit mehreren Fahrzeugen lohnt sich ein fester Ablauf: Meldung, Gutachten, Ersatzfahrzeug, Abrechnung. So geht keine Position verloren.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Verfasst und geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin. Kanzlei in Berlin-Wilmersdorf.

Über mich

FAQ

Häufige Fragen

Wer bekommt die Wertminderung bei einem Leasingauto?

In der Regel der Leasinggeber als Eigentümer. Sie wird meist direkt an ihn gezahlt oder ist an ihn weiterzuleiten.

Darf ich bei Leasing nach Gutachten abrechnen?

Nur wenn der Leasinggeber zustimmt. Ohne Zustimmung muss das Fahrzeug repariert werden.

Unfall gehabt? Melden Sie ihn in fünf Minuten.

Formular ausfüllen, Fotos hochladen, fertig. Ich melde mich zeitnah persönlich bei Ihnen.

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