Mietwagen
Sie dürfen für die notwendige Ausfallzeit ein vergleichbares Fahrzeug mieten. Die Dauer ergibt sich aus der Reparaturzeit oder der Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten, zuzüglich einer kurzen Überlegungsfrist.
Achten Sie auf einen marktüblichen Tarif. Besonders teure Unfallersatztarife erkennen Gerichte nur unter engen Voraussetzungen an. Für ersparte eigene Kosten des geschonten Fahrzeugs ziehen Gerichte häufig einen Anteil ab oder halten eine Klasse niedriger für ausreichend.
Fahren Sie im Alltag nur wenig, kann ein Taxi im Einzelfall günstiger sein. Darauf berufen sich Versicherer gern. Sprechen Sie mich vor der Anmietung an, wenn Sie unsicher sind.
Nutzungsausfallentschädigung
Mieten Sie kein Fahrzeug, erhalten Sie stattdessen eine Entschädigung für jeden Tag ohne Auto. Die Höhe richtet sich nach Tabellen, die Fahrzeuge nach Typ und Alter in Gruppen einordnen.
Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich nutzen wollten und konnten. Wer etwa im Krankenhaus liegt und niemanden hat, der fährt, bekommt für diese Zeit in der Regel keinen Nutzungsausfall. Bei rein gewerblich genutzten Fahrzeugen wird anders gerechnet, dazu mehr unter Leasing & Dienstwagen.
Weitere Kosten, die ersetzt werden
- Abschleppkosten zur nächsten geeigneten Werkstatt oder zum Gutachter
- Standkosten, wenn das Fahrzeug bis zur Entscheidung abgestellt werden muss. Hier zählt Tempo, denn lange Standzeiten werden gekürzt.
- Ab- und Anmeldekosten sowie neue Kennzeichen bei Totalschaden
- Unkostenpauschale für Telefonate, Porto und Wege, ohne Einzelnachweis
- Beschädigte Sachen: Kleidung, Handy, Helm und Schutzkleidung bei Motorrad und Fahrrad, Kindersitze
- Fahrtkosten zu Arzt und Werkstatt
Wenn Sie in Vorleistung gehen müssten
Können Sie Reparatur oder Ersatzwagen nicht vorfinanzieren, sollte die Versicherung das früh erfahren. Das ist wichtig, damit lange Ausfallzeiten nicht Ihnen angelastet werden. Ich teile ihr das schriftlich mit und fordere einen Vorschuss an.

Verfasst und geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin. Kanzlei in Berlin-Wilmersdorf.
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