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verkehranwalt.comRA Christian Kopitzsch

Mietwagen & Nebenkosten

Mietwagen, Nutzungsausfall und weitere Unfallkosten

Solange Ihr Fahrzeug repariert oder ersetzt wird, müssen Sie nicht auf Mobilität verzichten. Sie haben die Wahl zwischen einem Mietwagen und einer Entschädigung in Geld.

Mietwagen
für die Dauer von Reparatur oder Ersatzbeschaffung
Nutzungsausfall
Tagessatz nach Fahrzeugklasse, wenn kein Mietwagen
Pflicht
Kosten angemessen halten (§ 254 BGB)

Mietwagen

Sie dürfen für die notwendige Ausfallzeit ein vergleichbares Fahrzeug mieten. Die Dauer ergibt sich aus der Reparaturzeit oder der Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten, zuzüglich einer kurzen Überlegungsfrist.

Achten Sie auf einen marktüblichen Tarif. Besonders teure Unfallersatztarife erkennen Gerichte nur unter engen Voraussetzungen an. Für ersparte eigene Kosten des geschonten Fahrzeugs ziehen Gerichte häufig einen Anteil ab oder halten eine Klasse niedriger für ausreichend.

Fahren Sie im Alltag nur wenig, kann ein Taxi im Einzelfall günstiger sein. Darauf berufen sich Versicherer gern. Sprechen Sie mich vor der Anmietung an, wenn Sie unsicher sind.

Nutzungsausfallentschädigung

Mieten Sie kein Fahrzeug, erhalten Sie stattdessen eine Entschädigung für jeden Tag ohne Auto. Die Höhe richtet sich nach Tabellen, die Fahrzeuge nach Typ und Alter in Gruppen einordnen.

Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug in dieser Zeit tatsächlich nutzen wollten und konnten. Wer etwa im Krankenhaus liegt und niemanden hat, der fährt, bekommt für diese Zeit in der Regel keinen Nutzungsausfall. Bei rein gewerblich genutzten Fahrzeugen wird anders gerechnet, dazu mehr unter Leasing & Dienstwagen.

Weitere Kosten, die ersetzt werden

  • Abschleppkosten zur nächsten geeigneten Werkstatt oder zum Gutachter
  • Standkosten, wenn das Fahrzeug bis zur Entscheidung abgestellt werden muss. Hier zählt Tempo, denn lange Standzeiten werden gekürzt.
  • Ab- und Anmeldekosten sowie neue Kennzeichen bei Totalschaden
  • Unkostenpauschale für Telefonate, Porto und Wege, ohne Einzelnachweis
  • Beschädigte Sachen: Kleidung, Handy, Helm und Schutzkleidung bei Motorrad und Fahrrad, Kindersitze
  • Fahrtkosten zu Arzt und Werkstatt

Wenn Sie in Vorleistung gehen müssten

Können Sie Reparatur oder Ersatzwagen nicht vorfinanzieren, sollte die Versicherung das früh erfahren. Das ist wichtig, damit lange Ausfallzeiten nicht Ihnen angelastet werden. Ich teile ihr das schriftlich mit und fordere einen Vorschuss an.

Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Verfasst und geprüft von Rechtsanwalt Christian Kopitzsch

Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin. Kanzlei in Berlin-Wilmersdorf.

Über mich

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange darf ich einen Mietwagen nehmen?

Für die Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung laut Gutachten, plus eine kurze Überlegungszeit. Verzögerungen, die Sie nicht zu vertreten haben, gehen in der Regel nicht zu Ihren Lasten.

Bekomme ich Nutzungsausfall auch bei Abrechnung nach Gutachten?

Ja, grundsätzlich auch dann, wenn Sie nicht reparieren. Maßgeblich ist die im Gutachten genannte Ausfalldauer.

Unfall gehabt? Melden Sie ihn in fünf Minuten.

Formular ausfüllen, Fotos hochladen, fertig. Ich melde mich zeitnah persönlich bei Ihnen.

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